Bundesarbeitsgemeinschaft der betrieblichen Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e.V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der betrieblichen Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e.V.
ist mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Nord vom 28.09.2007
- nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und
- nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit,
weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §§ 51 ff AO dient.